Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand berichtet über die Arbeit der Christopherus-Lebensgemeinschaft e.V. Zu aktuellen Themen oder Projekten werden Referenten eingeladen. Die Mitgliederversammlung beschließt u.a. über die Entlastung des Vorstandes aufgrund des Kassenprüfungsberichts, über die Wahl und Abberufung des Vorstandes, die Wahl der Kassenprüfer usw.
Das Arbeitszentrum ist das Gremium, das die Arbeit des Vereins plant, bespricht und koordiniert, es entscheidet und verantwortet die ideellen Aufgaben des Vereins und erarbeitet und vertieft die geistigen Grundlagen. Das Arbeitszentrum trifft sich nach Bedarf. In langjähriger Praxis hat sich herausgebildet, dass sechs bis acht besonders engagierte Vereinsmitglieder zusammen mit dem Vorstand das Arbeitszentrum darstellen. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Damit ist dieser Kreis das demokratische „Zentrum“ der Christopherus-Lebensgemeinschaft e.V. (Bild vom 15.09.2022) Der VorstandDer Vorstand besteht aus vier jeweils für drei Jahre gewählten Mitgliedern. Zur Zeit sind dies Herr Wilfried Blappert, Herr Klaus Müller Vélez, Herr Herbert Rupietta und Herr Friedrich Umberg. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. |