„Wie bekennen wir uns zu Menschen mit Behinderungen? Wie leben wir zusammen? Es ist normal, verschieden zu sein. Es gibt keine Norm für das Menschsein. Manche Menschen sind blind oder taub, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung. Daß Behinderung nur als Verschiedenheit aufgefaßt wird, das ist das Ziel, um das es uns gehen muß“.
Richard von Weizsäcker, 1993
Für Neulinge im Christopherus-Haus e.V. kann es verwirrend sein. Da gibt es den Trägerverein „Christopherus-Haus e.V.“, der in Dortmund, Bochum und Witten an verschiedenen Standorten Menschen jeder Altersstufe mit geistigen und körperlichen Behinderungen fördert und betreut. Unter den Zweigen des Christopherus-Haus e.V. finden sich dann z. B. die Wohn- und Lebensgemeinschaft Witten oder die Wohn- und Lebensgemeinschaft Bochum. Und dann gibt es uns, die Christopherus-Lebensgemeinschaft e.V. (Gemeinnütziger Zusammenschluss zur Förderung von Gemeinschaften mit seelenpflegebedürftigen Menschen). Wer sind wir? Wir sind ein Verein von Eltern, der sich darum kümmert, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstständig ein eigenes Leben führen können. Wir unterstützen den Aufbau von Wohn- und Lebensgemeinschaften, möchten Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Nöte Betroffener sein, verstehen uns aber auch als Anwalt für die Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit.
Am 12. September 1984, im ersten Amtsjahr ihres Gatten, schrieb Marianne von Weizsäcker an Ebba Imdahl, Mitglied sowohl der Gründungsversammlung als auch des ersten Vorstands der Christopherus-Lebensgemeinschaft: „Doch da ich nicht Medizinerin bin, möchte ich keine Schirmherrschaft über einen der Medizin zugehörigen Bereich übernehmen. Ich werde mich aber bemühen, bei sich bietenden Gelegenheiten auf Ihren beispielhaften Einsatz und Ihren ganz eigenen Weg der Übernahme persönlicher Verantwortung hinzuweisen, um Ihnen auf diese Weise zu helfen, soweit es in meinen Kräften steht.“
Und damit sind wir bei den Anfängen der Christopherus-Lebensgemeinschaft e.V. (CLG). Am 22. Oktober 1983 traten folgende Personen zur Gründungsversammlung der CLG zusammen: Friederike Benke, Franz Bischoff, Wilfried Blappert, Günter Gorges, Uta Herrmann-Trentepohl, Ebba Imdahl, Hartmuth Jeschke, Max Krause, Karl-Heinz Sachs, Irmgard Sobert, Ulrich Thal, Frank Thomas, Wilhelm Tilcher, Helmuth Wurzinger.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch die bis 2014 unverändert gebliebene Satzung beschlossen und der erste Vorstand gewählt: Ebba Imdahl, Wilhelm Tilcher, Wilfried Blappert. Letzterer hat dieses Amt bis heute ohne Unterbrechung inne. Im Herbst 2014 beschloss die Mitgliederversammlung der CLG eine neue Satzung, die Sie hier herunterladen können.
Neben den schon oben skizzierten Absichten möchten wir